Am ersten Advent, dem 27.11.2022, haben wir gewählt. Am Sonntag, dem 18.12.2022 sind die alten Kirchengemeinderäte (KGR) aus ihrem Amt entpflichtet und die neuen KGR in das Amt eingeführt worden.

Bis dahin ist es ein langer Weg gewesen, immer nach den Regeln des Kirchengemeinderatswahlgesetzes, das das Verfahren in 36 Paragraphen regelt und dabei stark unterstützt durch den Kirchenkreis. Es begann mit dem Wahlbeschluss des KGR vom 12.02.2022 (§ 8) und ging bis zur Feststellung des Wahlergebnisses durch den KGR (§ 27) am Abend des Wahltages, nachdem der Wahlvorstand (§ 19) dem KGR die Wahlniederschrift (§ 26) vorgelegt hatte.
Im Ergebnis festzustellen ist:

  1. Es waren 1.759 Gemeindemitglieder wahlberechtigt.
  2. Es haben 212 Gemeindemitglieder gewählt (Urnenwahl und Briefwahl).
  3. Es waren 211 Stimmzettel gültig.
  4. Es war 1 Stimmabgabe ungültig.
  5. Die sieben Kandidaten haben jeweils folgende Stimmenzahlen erhalten:
    a) Michaela Ahlers 161
    b) Katharina Sander 154
    c) Ingo Jordan 140
    d) Cornelia von Gottberg 140
    e) Carola Jürs 138
    f) Clauspeter Seeck 124
    g) Birgit Scharfenberg-Pape 123
    h) Daniel Hornig 116
    i) Patrick Elbeshausen 84
  6. Der KGR hat festgestellt, dass die unter a) bis g) genannten Kandidaten gewählt worden sind.

Die Stimmenzahlen ergeben sich daraus, dass jeder Wähler bis zu maximal sieben Kandidaten wählen konnte aber nicht jeder von der vollen Stimmzahl Gebrauch gemacht hat.

Später haben alle Gewählten die Wahl angenommen. Wahlbeschwerden sind nicht eingelegt worden.

Jens Wagner
(Wahlbeauftragter für diese KGR-Wahl und Mitglied im Wahlvorstand)